Aus Lärmschutzgründen gibt es die „Landeplatz Lärmschutz Verordnung“, die ab 15.000 Flugbewegungen auf kleinen Flugplätzen in Kraft treten soll. Wie so oft im Luftrecht, gibt es auch hier Ausnahmen.
Leider zählen alle Ultraleichtflieger, zu denen auch die lärmintensiven Gyrocopter gehören, nicht zu diesem Flugaufkommen hinzu. In Latsch macht diese Gruppe der Flieger 75% der Flugbewegungen aus. Es „zählen“ von den 30.000 Starts und Landungen lediglich ca. 7.500 und somit greift diese Verordnung für uns nicht. Es gelten lt. Gesetz keine Ruhezeiten.
Deshalb wurden folgende freiwilligen Einschränkungen zwischen uns und den ansässigen Fliegern vereinbart:
- Keine Platzrundenflüge an Sonn- und Feiertagen nach 13:00 Uhr.
- Deutliche Reduzierung von Schulungsflügen mit Lärm intensiveren Fluggerät.
Diese Vereinbarungen sind ein erster Schritt und eine Verbesserung ist z. T. wahrnehmbar. Allerdings sind weitere Einschränkungen aus unserer Sicht notwendig, die vor allen Dingen auch allgemeingültig, verbindlich und nachhaltig geregelt werden müssen.