Aus Lärmschutzgründen gibt es die „Landeplatz Lärmschutz Verordnung“, die ab 15.000 Flugbewegungen auf kleinen Flugplätzen in Kraft treten soll. Leider zählen alle Ultraleichtflieger, zu denen auch die lärmintensiven Gyrocopter gehören, nicht zu diesem Flugaufkommen hinzu. In Latsch „zählen“ somit lediglich ca. 7.500 zu dieser Verordnung und somit greift diese Verordnung für uns nicht.

Um von der hohen Zahl an Flugbewegungen runter zu kommen, fordern wir

  • 3 flugfreie Tage pro Woche,
  • Einhaltung der festgelegten Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 9 Uhr bis 18 Uhr
  • Verbot der lärmintensiven Gyrocopter

Nur während der festgelegten Öffnungszeiten besteht für den Betreiber eine Betriebspflicht, d. h. ein Pilot kann sich während dieser Zeit darauf verlassen, dass ein Flugleiter anwesend ist und ein Start oder eine Landung möglich ist. Außerhalb diesen Zeiten besteht die PPR-Regelung, was bedeutet, dass ein Pilot vorher um Start oder Landeerlaubnis anfragen muss.

Der Montag liegt sowieso außerhalb der Betriebspflicht, da an diesem Tag der Flugplatz offiziell nicht geöffnet ist. Weitere Schließtage können vom Betreiber, also der Stadt Weiden, beim Luftamt beantragt werden.

Außerdem können bestimmte Flugplatznutzer vom Betrieb ausgeschlossen werden. Ein Antrag beim Luftamt ist durchaus möglich. Es gibt sowieso keine allgemeingültigen Regelungen für Flugplätze. Es handelt sich fast immer um Einzelvereinbarungen mit dem Luftamt.