Aufgrund des massiv gestiegenen Flugaufkommens hat die Lärmbelastung in den letzten Jahren enorm zugenommen. Im Jahr 2021 sind auch drei Flugunfälle passiert, einer sogar tödlich.

Anfragen und Beschwerden einzelner Bürger beim Flugplatzbetreiber wurden ignoriert und mit Aussagen wie „sie sind der Einzige, der sich beschwert“ oder „Beschweren sie sich nicht, das bringt ja eh nichts“ abgetan. Auch Schreiben an das Luftamt Nordbayern liefen ins Leere. Abstürze wurden als „abstrakte Gefahr“ bezeichnet. Eine Unterschriftenliste mit 76 Frauenrichtern konnte ebenfalls bei der Stadt Weiden nichts bezwecken.

Anwohner haben sich daraufhin zusammengeschlossen und die Gründung einer Bürgerinitiative im September 2021 vollzogen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir hierbei den Flugbetrieb des Rettungshubschraubers Christoph 80 ausschließen.

Die Einhaltung der Platzrunde ist zwar verbindlich, wird aber in keinster Weise überwacht. Die Beweispflicht bei Abweichungen bleibt somit bei den Anwohnern. Der Flugleiter im Tower ist nur angehalten, einen sicheren Ablauf der Starts und Landungen am Flugplatz zu gewährleisten.

Der Platzrundenverlauf weist aus Lärmminderungsgründen bereits von der Standardform eines Rechtecks ab, führt aber dennoch sehr dicht an Frauenricht vorbei.

Für den An- und Abflug zu einer Platzrunde ist die blaue Linie verbindlich, wobei seitliche Abweichungen erlaubt und keine Toleranzgrenzen festgelegt sind.

Bei einem Überlandflug, Lokalflug oder Rundflug ist der An- und Abflug in jede beliebige Richtung erlaubt.