Die An- und Abflugfläche ist die gerade Verlängerung der Start- und Landebahn. Für den Flugplatz Latsch ist diese in die eine Richtung über Frauenricht definiert, mit einer Länge von 2.000 m, einer Breite bis zu 460 m und einer Höhe bis zu 100 m. Dabei darf die Landung bei einer Entfernung von min. 1.000 m von der Landebahnschwelle bei Motorflügen (400 m bei Ultraleichtflügen) keine Krümmung oder Versetzung mehr aufweisen.

Vom Luftamt Nordbayern haben wir folgende Aussage bekommen:

„Im Bereich Frauenricht gibt es keine wirkliche „Nichteinhaltung“, weil dort die formale An- und Abflugfläche entlangführt und es auf dem empfohlenen seitlichen Vorbeiflug erlaubte Toleranzen gibt.“

Quelle: Luftamt Nordbayern