Aus Lärmschutzgründen gibt es die „Landeplatz Lärmschutz Verordnung“, die ab 15.000 Flugbewegungen gelten soll. Leider zählen alle Ultraleichtflieger, auch die lärmintensiven Gyrocopter, nicht zu diesem Flugaufkommen hinzu. In Latsch „zählen“ somit lediglich ca. 7.500 zu dieser Verordnung und somit greift diese Verordnung für uns nicht.
Um von der hohen Zahl an Flugbewegungen runter zu kommen, fordern wir
- 3 flugfreie Tage pro Woche,
- Einhaltung der festgelegten Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 9 Uhr bis 18 Uhr
- Verbot der lärmintensiven Gyrocopter
Nur während der festgelegten Öffnungszeiten besteht für die Stadt Weiden als Betreiber des öffentlichen Verkehrslandeplatzes eine Betriebspflicht, d. h. es ist ein Flugleiter anwesend und ein Start oder eine Landung möglich. Außerhalb diesen Zeiten besteht die PPR-Regelung, was bedeutet, dass ein Pilot vorher um Start oder Landeerlaubnis anfragen muss.
Ab 01.07.23 haben wir uns als Kompromiss mit der Stadt und den Fliegern auf folgende freiwilligen Vereinbarungen verständigt:
- Kein Platzrundenverkehr an Sonn- und Feiertagen sowie am Montag. Erlaubt sind an diesen Tagen nur Flüge von oder zu anderen Flugplätzen oder Flüge länger als 30 min.
- Tägliches Betriebszeitende um 19:00 Uhr. Erlaubt sind nur noch Landungen, Überlandflüge oder Flüge länger als 30 min. Es findet kein Platzrundenverkehr mehr statt.
- Eigenstarts und Schleppstarts von Segelflugzeugen sowie Landungen von Segelflugzeugen bleiben erlaubt.
Wir haben also nach wie vor keine flugfreien Tage!
Die Regelungen werden zwar weitgehend eingehalten, haben aber im Wesentlichen eher zu einer Verlagerung der Flugbewegungen geführt und weniger zu einer Reduzierung. Das Flugaufkommen ist nach wie vor viel zu hoch!