4. Gespräch mit der Stadt, den Fliegern und dem Luftamt 15.09.22

Flugbewegungen:

Zu Beginn zeigten wir die von der Stadt Weiden herausgegebenen Flugzahlen.

2021 haben die Flugbewegungen (Anzahl Starts und Landungen) nochmals um 14% z. VJ. auf annähernd 30.000 zugenommen. Der Anstieg erfolgte bei den Motorflügen als auch bei den Ultraleichtflügen, die Segelflüge sind über die Jahre stagnierend geblieben.

Diese neue Rekordflugzahl bringt uns mittlerweile an Platz 16 in ganz Deutschland unter allen Flugplätzen im nicht gewerblichen Flugverkehr. 

Dieses hohe Flugaufkommen ist für uns Anwohner in Weiden nicht tragbar.

Zum mittlerweile 4. Gespräch war diesmal H. Lux vom Luftamt Nordbayern gekommen, der uns hilfreiche Informationen aus erster Hand geben konnte.

1. Alternative Platzrunde

  • Das Luftamt hat zum im Dezember 2021 eingereichten Vorschlag noch keine Entscheidung getroffen. Kollegen waren im Mai 2022 vor Ort. H. Lux will sich den Vorschlag bis Mitte / Ende Oktober ansehen.
  • Durch die öffentlich zugängliche Internetseite der Deutschen Flugsicherung unter https://stanlytrack3.dfs.de zeigten wir Momentaufnahmen des Flugverhaltens in Weiden und an anderen Flugplätzen. Es können zwar nur Tendenzen dargestellt werden, aber das z. T. wirre Flugbild nach „Wildwest Manier“ in Weiden bestätigt unsere Beobachtungen.
  • Festzustellen ist auch, dass eine Verlegung der Platzrunde oftmals nur eine Verlagerung des Fluglärms auf andere Bereiche ist, wie z. B. von Weiden West nach Brandweiher oder von Neunkirchen nach Wiesendorf.
  • Notwendig ist ganz einfach das Flugaufkommen zu reduzieren – lt. unserer Forderung auf 7.000 wie im Jahr 2015.

Wichtig bei diesem Thema ist ein funktionierendes Beschwerdemanagement, wobei ein solches sicherlich von Toleranzen abhängt, die aktuell noch nicht festgelegt sind.

2. Verlängerung der Startbahn bzw. Ergänzung um zwei Sicherheitsstreifen

Dieser, von den Fliegern eingebrachte Vorschlag, wurde von uns von Anfang an nicht unterstützt. Lt. dem uns vorliegenden Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) gab es in 2012 Schäden an der Landebahn, die zu einer Teilsperrung führte. An diese Schäden konnte sich die Verkehrsbehörde nicht erinnern und verwies auf zu hohe Bäume, die in dieser Zeit gekürzt wurden. Unsere Vermutung, die Startbahn unter dem Deckmantel der Lärmreduzierung zu sanieren bzw. zu verlängern, wurde dementiert.

Nachdem aus Sicht des Luftamts diese vorgeschlagenen Sicherheitsstreifen nicht vorgeschrieben sind, streichen wir dieses Thema lt. BM Lothar Höher endgültig von der Liste.

3. Verbindliche Ruhezeiten

  • Die freiwilligen Einschränkungen am Sonntagnachmittag (keine Platzrundenflüge ab 13 Uhr) und Verringerung der Schulungsflüge der Gyrocopter betreffend sind ein erster Schritt. Weitere sind aus unserer Sicht noch notwendig.
  • Die Betriebspflicht des öffentlichen Verkehrslandeplatzes bezieht sich nur auf die Öffnungszeiten, die der Landeplatzhalter definieren und beim Luftamt beantragen kann. Für Weiden sind diese aktuell von Dienstag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr. Montag wäre also Ruhetag. 
  • Beim Luftamt kann alles beantragt werden und es ist fast immer eine Einzelfall Entscheidung. Wie so oft im Luftrecht, gibt es keine allgemeingültigen Regelungen. Es kann auch eine Beschränkung von Flugplatznutzern beantragt werden, wie z. B. das Untersagen von Gyrocopterflügen. 

 

Momentan werden Gespräche bzgl. Verpachtung des Flugplatzes geführt, wobei noch keinerlei Entscheidungen getroffen sind.

Wir sehen bei einer mögliche Verpachtung den direktem Zusammenhang der defizitären Finanzlage mit dem Flugaufkommen. Wie sonst soll hier ein „return on investment“ erzielt werden? Außerdem stehen weitere Sanierungskosten für die immer noch nicht fertige Tankanlage und für die Startbahn an. 

Aus diesem Grund haben wir als BI die Einsichtnahme der Vertragserarbeitung eingefordert, welche uns von BM Lothar Höher zugesichert wurde. Er will auch zeitnah zum 5. „Runder Tisch“ Gespräch einladen.